Brauche ich ein Impressum?
Die Sicherheit Ihrer Website beginnt mit den grundlegenden, rechtlichen Informationen. Sie kann noch so schön aussehen und funktional sein, ein Abmahnanwalt klickt zuerst auf Ihr Impressum und prüft, ob sich mit Ihnen Geld verdienen lässt. Auch die missliebige Konkurrenz freut sich über Fehler auf Ihren Seiten, die als Wettbewerbsverstoß geahndet werden können. Doch ist ein Impressum tatsächlich notwendig? Laut Rechtsauffassung benötigen 99% aller Internetseiten ein Impressum. Ausgenommen sind nur rein private Seiten. Sie haben uns jedoch nicht engagiert, damit wir ein Fotoalbum von Ihren Familienfeiern anlegen. Betrachten Sie das Impressum als verpflichtend und wechseln Sie auf den sicheren Rand des Kekstellers. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Das ist Geld für eine Menge Kekse!
Warum haben manche Seiten kein Impressum?
Sie sollten sich nicht an schlechten Vorbildern orientieren. Manche Anbieter wissen nicht, dass ein Impressum zwingend erforderlich ist. Andere fürchten vielleicht, dass ihre Daten von Bots ausgelesen werden und sie dann eine Flut von Spammails erreicht. Das lässt sich mit Verschlüsselungen aber leicht verhindern. Auf die Einbindung der Daten als Bild sollten Sie verzichten, denn Blinde könnten sie sich dann nicht mehr vorlesen lassen. Die Deaktivierung von Bildern beispielsweise auf mobilen Seiten würde dann dazu führen, dass das Impressum nicht mehr sichtbar ist.
Was zählt zu rechtlichen Angaben Impressum? Kurz zusammengefasst
Hier ist es wie bei einem guten Keksrezept – alle Zutaten müssen stimmen. Es wird immer der vollständige Name eines Ansprechpartners benötigt, ebenso wie eine ladungsfähige Anschrift. Auch die E-Mail Adresse und eine Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme sind verpflichtend. Der Grund ist, dass bei eventuellen Rechtsverstößen auf der Seite zügig jemand zu erreichen sein muss. Insofern hilft es auch nicht, beispielsweise einen ausländischen Server zu mieten, denn der tatsächliche Sitz des Seitenbetreibers ist entscheidend. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich von uns beim Webdesing Berlin beraten, wenn es um das Impressum und weitere rechtliche Informationen geht, die Sie auf Ihrer Seite angeben müssen.
Rechtliche Angaben Impressum im Detail
Der Gesetzgeber hat eindeutige und ausführliche Anweisungen für das Erstellen eines korrekten Impressums festgelegt. Zu den zwingend erforderlichen Angaben zählen:
Name und Anschrift des Diensteanbieters
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) sind Name und Anschrift anzugeben:
“den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.” (Zitat)
Es gilt allgemein:
- Der Name von Personen muss mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen angegeben werden.
- Einzelunternehmer können den Fantasienamen ihrer Firma angeben, müssen jedoch zusätzlich den Namen veröffentlichen.
- Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder AG muss mindestens ein ausgeschriebener Vorname und Nachname des Vertretungsberechtigten angegeben werden.
- Das gleiche gilt bei Personengesellschaften wie GbR und OHG.
- Zudem müssen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort der juristischen Person oder Gesellschaft angegeben werden. Achtung; Ein Postfach ist nicht ausreichend, das es sich dabei nicht um eine „ladungsfähige“ Anschrift handelt.
Angabe der Rechtsform:
Die Rechtsform muss ebenfalls angegeben werden. Dabei handelt es sich um den Zusatz “GmbH” oder “AG”. Seit neuestem muss auch eine GbR auf ihre Rechtsform hinweisen. Das gilt ebenfalls für Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Körperschaften.
Übrigens: Es ist nicht unumstritten, ob die Abkürzung “GmbH” ausreicht oder der Begriff ausgeschrieben werden muss.
Die Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme
Rechtliche Angaben Impressum dienen natürlich auch dazu, bei einem möglichen Verstoß gegen rechtliche Vorgaben schnell einen Verantwortlichen ausfindig machen zu können.
Im § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG heißt es dazu:
“Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.”
Es muss also Folgendes angegeben werden:
- Eine E-Mail-Adresse (sieh § 5 Nr. 2 TMG)
- Eine Telefonnummer bzw. Faxnummer, falls vorhanden.
Um die Telefonnummer im Impressum gab es vielfach Gerangel am Keksdosenrand. Mal hieß es, sie sei nötig, dann wieder nicht. Der aktuelle Stand besagt, dass auf die Angabe einer Telefonnummer verzichtet werden kann, wenn neben der E-Mail Adresse eine weitere Möglichkeit gegeben wird, um einen schnellen Kontakt herzustellen. Diese Möglichkeit kann eine Kontaktmaske sein, sofern die eingehenden Kontaktanfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Bittet ein Nutzer der Website den Betreiber jedoch um eine weitere, offline verwendbare Kontaktmöglichkeit, muss dieser eine Telefonnummer angeben. Wir von den webcookies raten für rechtliche Angaben im Impressum zur Angabe einer Telefonnummer. Das vermittelt dem Besucher einen seriösen Eindruck und macht den Kundenservice leichter. Es darf sich dabei um eine kostenpflichtige Nummer handeln, was unnötige Anrufe etwas eindämmen kann.
Die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG muss die Aufsichtsbehörde angegeben werden:
“soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde”
Als Webseitenbetreiber einer Spielhalle, eines Wach- und Schließunternehmens oder als Makler kommt dies zur Gültigkeit.
Das Register und die Registernummer
Sind Sie in einem öffentlichen Register eingetragen, zum Beispiel im Handelsregister oder Vereinsregister? Dann müssen der Ort des Registers und die Registernummer im Impressum dargelegt werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bisher musste in jedem Fall die Umsatzsteuer-ID nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes im Impressum stehen. Neu ist, dass auch eine vorhandene Wirtschafts-ID nach § 139c der Abgabenordnung zu veröffentlichen ist. Die Steuernummer gehört hingegen nicht ins Impressum. Wie sollen Kleinunternehmer hier vorgehen? Umsatzsteuerbefreite Keksbäcker geben statt der Umsatzsteuer-ID oftmals die Steuernummer an. Das ist nicht nötig. Schwierigkeiten könnten sich nur bei den Preisangaben ergeben, da eigentlich nach § 1 Abs. 2 PAngV angeben muss, dass die Ust. in den Preisen enthalten ist. Die Wettbewerbszentrale rät zu dieser Formulierung, die nah bei den Preisen zu finden sein muss:
“Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.”
Besondere berufsspezifische Angaben
Gehören Sie zu den Freiberuflern, bei denen die Berufsausübung und -bezeichnung besonders geregelt ist, wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsberater? Dann muss die Kammer mitgeteilt werden, der Sie angehören, Ihre gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem diese Bezeichnung verliehen wurde und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Ihre Kammer gibt Auskunft!
Rechtliche Angaben im Impressum bei journalistischen und redaktionellen Angeboten
Bei der Veröffentlichung solcher Angebote ist ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift zu nennen. Ein Verantwortlicher muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben, er muss voll geschäftsfähig und unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar sein. Zu rechtlichen Angaben Impressum gibt es eine Menge zu bedenken. Mit den webcookies sind Sie auf der sicheren Seite. Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf!