PoC-Antigentest - nach §4a TestV

testv4a

Der „PoC-Antigentest - nach §4a TestV“ ist eine ab dem 30.06.2022 gültige Dienstleistung, die zur Buchung eines Termins durch Personen mit einem Anspruch auf einen kostenfreien bzw. kostenanteiligen PoC-Test geschaffen wurde.

Sie können diese Dienstleistung wie gewohnt in den Standorteinstellungen anlegen und mit Ihrem eigenen Namen für die Dienstleistung versehen.

Standorteinstellungen PoC-Test-nach§4a TestV

Einstellung kostenfreie und kostenanteilige Tests nach §4a Testverordnung

  1. Wählen Sie die Dienstleistung „PoC-Test-nach §4a TestV“ und geben Sie der Dienstleistung einen Namen:
       Bspw:
    • Kostenfreier Bürgertest im Falle des kostenfreien Tests oder
    • Bürgertest mit Eigenbeteiligung (3€) im Falle des kostenanteiligen Tests
  2. Auswahl der Anspruchsgründe: Wählen Sie je nach Dienstleistung (kostenfrei oder kostenanteilig) die entsprechenden Anspruchsgründe für die jeweiligen Tests aus
    • Berechtigte Personengruppen für kostenfreie Bürgertests
    • Berechtigte Personengruppen für Bürgertests mit Eigenbeteiligung

Danach füllen Sie wie gewohnt alle weiteren Informationen zu den Tests aus. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Testkits eintragen, die beim Paul-Ehrlich-Institut zugelassen sind.

Link: Paul-Ehrlich-Institut

und verwenden Sie den entsprechenden Testidentifier. (z.B. 1489)

Link: EU Rat Liste

In der Buchungsmaske werden dann bei diesem Test innerhalb der Buchung die Anspruchsgründe abgefragt, die vom Probanden jeweils über Radiobuttons aktiviert werden können.

Kostenfreier Bürgertest nach § 4a TestV

Die zu testende Person ist anspruchsberechtigt nach § 4a TestV, weil:

  • Kinder bis zum 5. Lebensjahr
    sie zum Zeitpunkt der Testung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Identitätsnachweis zum Nachweis des Alters). (§ 4a Absatz 1 Nr.1 TestV)
  • Kontraindikationen zur Durchführung von Covid-19-Impfungen
    sie aus medizinischen Gründen, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann. (§ 4a Absatz 1 Nr. 2 TestV)
  • Teilnahme an klinischen Studien
    sie zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnimmt oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 3 TestV)
  • Nachweis zur Beendigung der Absonderung nach einer Corona Infektion
    sie sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befindet, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist ("Freitesten"). (§ 4a Absatz 1 Nr. 4 TestV)
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
    sie Besucher, Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen ist: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Dienste der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung. (§ 4a Absatz 1 Nr. 4 TestV)
  • Zusammenlebend mit einer an SARS-CoV-2 erkrankten Person
    sie mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt lebt oder gelebt hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 10 TestV)
  • Leistungsberechtigte, im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des 9. Buches SGB
    sie pflegende Angehörige, Person mit Behinderung mit einem persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) oder deren Assistenzkraft ist. (§ 4a Absatz 1 Nr. 8 TestV)
  • Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches SGB
    sie nicht erwerbsmäßig und wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, eine pflegebedürftige Person pflegt. (§ 4a Absatz 1 Nr. 9 TestV)

Bürgertest mit Eigenbeteiligung (3 €) nach § €4a TestV

Die zu testende Person ist anspruchsberechtigt nach § 4a TestV, weil:

  • Veranstaltung im Innenraum
    sie eine Veranstaltung in einem Innenraum besucht (z. B. Konzert, Sportevent, usw.). (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV)
  • Kontakt zu einer Person über 60 Jahren
    sie zu einer Person Kontakt haben wird, die das 60. Lebensjahr vollendet hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV)
  • Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe
    sie Kontakt zu einer Person haben wird, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken. (§ 4a Absatz 1 Nr. 6 TestV)
  • Corona-Warn App Warnung
    sie die CWA Warnung einer risikohaften Begegnung erhalten hat. (§ 4a Absatz 1 Nr. 7 TestV)

Weitere berechtigte Personengruppen für kostenlose Bürgertests:

  • Virusvariantengebiet
  • Besucher, Mitarbeiter und Bewohner von Massenunterkünften nach § 36 Absatz 1 Nr. 3-6 Infektionsschutzgesetz
    sie asymptomatischer Besucher, Mitarbeiter und Bewohner der folgenden Einrichtungen ist und in den letzten 14 Tagen in dieser eine mit Covid-19 infizierte Person festgestellt wurde.
    Massenunterkünfte gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 3-6 Infektionsschutzgesetz:
    Nr. 3 Obdachlosenunterkünfte,
    Nr. 4 Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
    Nr. 5 sonstige Massenunterkünfte,
    Nr. 6 Justizvollzugsanstalten

Dokumentation der Testgründe:

Die Testgründe der Person werden sowohl in der Testmaske als auch im Export dokumentiert.

Corona Test Software_ Dokumentation Testgrund nach §4a TestV
Corona Test Software- Export mit Testgrund nach §4a TestV